Das Bürgergeld ersetzte ab 2023 Hartz4 und kommt mit erhöhten Regelleistungen und Freibeträgen für Einnahmen. Somit kommt Ihnen der Staat entgegen, denn Inflation und gestiegene Energiekosten bringen viele Menschen an die finanzielle Grenze. Mit diesem Bürgergeld Rechner können Sie Veränderungen und Ihren Anspruch ermitteln.
Bürgergeld Rechner 2025 – Berechnung Ihres Bürgergeldbedarfs
Wegen steigender Kosten müssen Sie Ihre Ausgaben zukünftig besser überblicken, um nicht in Zahlungsverzug bei Ihren Rechnungen zu kommen. Damit Sie die Situation nicht überlastet, können Sie das Bürgergeld beantragen. Ihren Bedarf errechnen Sie einfach online. Die Bedarfsermittlung inkludiert individuelle Faktoren, wie Lebenssituation des Antragstellers und Ihr persönlicher Bedarf.
In den Bürgergeld Rechner tragen Sie Angaben zu folgenden Aspekten ein:
- Ihre persönliche Lebenslage (zum Beispiel Bedarfsgemeinschaft, Schwangerschaft)
- Ausgaben für Miete, Heizung und Warmwasser
- Ihre Einnahmen samt Kindergeld
- Mehrbedarf (etwa durch Kinder, besondere Ernährung)
Der Bürgergeld Rechner ermittelt Ihren voraussichtlichen Bedarf anhand Ihrer individuellen Daten, auf gesetzlicher Grundlage.
Die Nutzung und Berechnung des Rechners erfolgt ohne Gewähr.
So funktioniert der Bürgergeld Rechner
Zur Berechnung Ihres Bedarfs erfasst der Rechner alle relevanten Daten, die Sie und Ihre Lebenssituation betreffen. Anhand Ihrer Angaben errechnet die Software die Höhe Ihres Bürgergeld-Anspruchs. Bei dieser Bedarfsermittlung erhebt das Rechensystem detaillierte Einträge zu Ihren Lebensumständen, Ihrem Bedarf und Ihrer finanziellen Belastung, beispielsweise Kosten für Ihre Unterkunft. Außerdem berücksichtigt der Rechner Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie Vorschriften zum aktuellen Regelbedarf und zu gültigen Freibeträgen.
Auf allen genannten Faktoren und den entsprechenden Regelungen des Bürgergeldgesetzes (SGB II) basiert die Berechnung Ihres geschätzten Bürgergeld-Anspruchs. Der Bürgergeld Rechner ermöglicht Ihnen somit die frühzeitige Ermittlung Ihres Bedarfs und eine bessere Kalkulation Ihres finanziellen Spielraums.
Der Gesetzgeber gliedert die Berechnungsgrundlagen in fünf Bereiche, die die Höhe Ihres Anspruchs bestimmen und bei jedem Antragsteller variiert.
1. Lebensumstände des Antragstellers
Das SGB II regelt unterschiedliche Bedarfsstufen für die Ermittlung des Bedarfs, abhängig vom Alter des Antragstellers und der bestehenden Bedarfsgemeinschaft.
Für erwachsene leistungsberechtigte Personen regelt die Bedarfsstufe 1 den Anspruch, wenn sie einen Haushalt alleinstehend oder alleinerziehend führen. Wenn Sie dieser Regelbedarfsstufe angehören, bekommen Sie 100 Prozent des gültigen Regelbedarfs. Die Berechnungen der weiteren fünf Regelbedarfsstufen richtet der Bürgergeld Rechner nach den Vorschriften des Bürgergeldgesetzes (SGB II) aus. Für die letzte Regelbedarfsstufe stehen Ihnen 60 Prozent des Bedarfs der ersten Bedarfsstufe zu.
Zu hohe Fixkosten und besondere Lebensumstände begründen einen Mehrbedarf an Bürgergeld, zum Beispiel in der Schwangerschaft oder im Krankheitsfall.
2. Mehrbedarf – werdende Mütter, kranke und behinderte Bezieher
Unter bestimmten Umständen zahlt Ihnen das Jobcenter das Bürgergeld mit Berücksichtigung Ihres Mehrbedarfs. Ihren Anspruch auf Mehrbedarf ermittelt der Bürgergeld Rechner beispielsweise für werdende Mütter ab der 12. Schwangerschaftswoche oder für Antragsteller mit gesundheitsbedingten Ernährungsbedürfnissen. Auch alleinerziehende Elternteile und behinderte Menschen haben Anspruch auf die Erstattung von Mehrbedarf.
Der Gesetzgeber sieht individuelle Berechnungen für verschiedene Mehrbedarfe vor. So gilt beispielsweise für behinderte Menschen ein Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent des Regelsatzes. Alleinerziehenden gewährt das Jobcenter einen Mehrbedarf von 36 Prozent, wenn das Kind jünger als 7 Jahre alt ist. Gleiches gilt, wenn der Antragsteller mit bis zu 3 Kindern im Alter von unter 16 Jahren alt zusammenlebt. Für Kinder ab 16 Jahren gilt der Mehrbedarf in Höhe von 12 Prozent.
Den Mehrbedarf durch kostenintensive Ernährung kranker Menschen zahlt das Jobcenter mit einem Anteil von 5 bis 30 Prozent des Regelbedarfs. In welcher Höhe das Jobcenter den Mehrbedarf zahlt, hängt von der Krankheit des Antragstellers ab.
Wichtig: Nicht alle chronischen Krankheiten begründen einen Anspruch auf Mehrbedarf.
Eine exakte Berechnung Ihres Bedarfs durch den Bürgergeld Rechner kann nur mit Angabe zu Ihrem Vermögen erfolgen. Deshalb müssen Sie Ihre Einnahmen einzeln darlegen und alle Einkünfte auflisten.
3. Einkommensgrenzen und Freibeträge für das Bürgergeld
Grundsätzlich sind bei der Berechnung Ihres Bürgergeld-Anspruchs alle Einkünfte als Einkommen zu berücksichtigen, unabhängig von der Herkunft des Einkommens.
Die zu beachtenden Freibeträge für das Bürgergeld orientieren sich an der Höhe Ihrer Einkünfte. Einen Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro kalkuliert der Bürgergeld Rechner nicht in die Bedarfsermittlung.
Liegt Ihr Einkommen zwischen 100 und 520 Euro, gilt ein Freibetrag in Höhe von 20 Prozent. Einkünfte von 520 bis 1.000 Euro sind zu 30 Prozent anrechnungsfrei und eine Verdienstobergrenze von 1.200 Euro ist zu 10 Prozent anrechnungsfrei. Ab einem Einkommen von 1.200 Euro berücksichtigt der Bürgergeld Rechner keinen Freibetrag mehr.
4. Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung – Bedingungen
Laut § 22 Absatz 1 SGB II im Band 2 haben Bezieher von Bürgergeld einen Anspruch auf Kostenübernahme für Miete und Heizkosten. Dies gilt nur bei angemessener Höhe der Ausgaben. Über die Angemessenheit Ihrer Wohnkosten entscheidet die zuständige Behörde Ihres Wohnorts; von Bundesland zu Bundesland und abhängig vom Wohnungsmarkt kann die Definition der Angemessenheit variieren.
Allgemein erkennt das Gesetz eine Wohnfläche von 50 qm für den Antragsteller und zusätzlich 15 qm für Mitbewohner als angemessen an. Sollte das Jobcenter die Größe Ihrer Unterkunft nicht als angemessen bewerten, kann Ihnen die Kostenübernahme für Ihre Wohnung nach einem halben Jahr versagt werden. In diesem Fall kann das Jobcenter einen Wohnungswechsel fordern, damit Ihre neue Unterkunft die Angemessenheit der Wohnungsgröße erfüllt.
Wenn in Ihrem Haushalt Kinder leben, haben Sie einen erweiterten Anspruch auf Bürgergeld.
5. Berücksichtigung von Kindern beim Bürgergeld-Anspruch
Familien mit Kindern haben einen höheren Bedarf an Bürgergeld. Die Höhe des Anspruchs richtet nach dem Alter und der Anzahl Ihrer Kinder und der Familienkonstellation.
Im Bürgergeld Rechner tragen Sie die Anzahl Ihrer bereits geborenen Kinder und deren Alter ein. Für die Angaben zu jedem Kind gibt es eine eigene Zeile. Für Kinder bis einschließlich 5 Jahren erhalten Sie 357 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren stehen Ihnen 390 Euro zu. Der Regelsatz für Familien mit Kindern im Alter von 14 bis 17 Jahren beträgt 471 Euro.
Ein weiterer Faktor zur Bestimmung Ihres Anspruchs auf Bürgergeld mit Kindern ist die Aufstellung Ihrer Familie. Alleinerziehenden Antragstellern steht ein Regelbedarf von 563 Euro zu.
Den Regelbedarf mit Kindern in verschiedenen Altersgruppen regelt das Gesetz in Regelbedarfsstufen. Diese Stufen beinhalten die Sätze für Antragsteller in unterschiedlichen Lebenssituationen, sodass Bezieher angemessenes Bürgergeld erhalten.
Bürgergeld – Regelsätze und Bedarfsstufen
Der Anspruch für Antragsteller der Regelbedarfsstufe 1 beträgt 563 Euro. Diese Stufe bezieht sich auf Alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte.
Die Regelbedarfsstufe 2 gilt für Ehegatten, Lebenspartner und andere volljährige Leistungsberechtigte Ihres Haushaltes. In diese Stufe gehörige Antragsteller bekommen ein Bürgergeld in Höhe von 506 Euro.
Erwachsene ohne eigenen Haushalt fallen in die Regelbedarfsstufe 3 und erhalten 451 Euro Bürgergeld.
Jugendliche von 14 bis 18 Jahren gehören der Regelbedarfsstufe 4 an. In dieser Stufe gilt Ihr Anspruch in Höhe von 471 Euro. Für Antragsteller mit jüngeren Kindern gelten die zwei letzten Regelstufen.
Regelbedarfsstufe 5 bezieht sich auf einen Haushalt mit Kindern unter 6 bis unter 14 Jahren. Betroffene Bezieher erhalten 390 Euro Bürgergeld.
Den geringsten Anteil Bürgergeld bekommen Bezieher der Regelbedarfsstufe 6, Haushalte mit Kindern unter 6 Jahren. Leistungsbezieher dieser Bedarfsstufe bekommen 357 Euro.
Der Bürgergeld Rechner erfasst Ihre Angaben in allen Kategorien und bezieht Ihre Regelbedarfsstufe in die Kalkulation ein. Nach der Berechnung sehen Sie das Ergebnis mit den berücksichtigten Posten und Ihrem voraussichtlichen Anspruch auf Bürgergeld.