Über den Vorgänger Hartz IV und anhängige Regelungen gab es jahrelang viele Klagen und viel Häme. Nun steht endlich der Nachfolger der unbeliebten Innovation aus der Zeit der Kanzlerschaft Schröders ins Haus, das ‚Bürgergeld‘, von manchen auch schon Hartz V tituliert. Was haben Sie davon zu erwarten?
Wie hoch ist der Bürgergeld Regelsatz Satz 2024?
Der Bürgergeld Regelsatz liegt mit Einführung zum Januar 2024 bei 563 Euro für Alleinstehende. Das sind 61 Euro mehr als 2023. Noch vor dem Einführungstermin sind viele Wohlfahrtsverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband, der nach eigener Berechnung 725 Euro als angemessene Höhe anführt. Er sieht mit der Berechnungsgrundlage zum Bürgergeld Regelsatz der Ampelkoalition den Anspruch, das „verfassungsrechtlich gebotene soziokulturelle Existenzminimum abzusichern“, nicht als erfüllt an.
Das Bürgergeld wird an weniger Bedingungen geknüpft sein als das abzulösende ALG II aka Hartz IV, entspricht aber keinesfalls der Idee eines „bedingungslosen Grundeinkommens“, als welches Bürgergeld Modelle in anderen Ländern im Gespräch sind und eines in Finnland (2017-18) getestet wurde. Dem Widerstand unionsgeführter Bundesländer im Bundesrat ist zu verdanken, dass die Regelungen zum Bürgergeld etwas verschärft wurden, indem Schonvermögen gesenkt und Sanktionsmöglichkeiten erhöht wurden.
Bürgergeld Regelsätze 2024 im Überblick
- 563 € für einen Alleinstehenden erwachsenen
- 506 € für erwachsene Partner
- 451 € Volljährige in einer stationären Einrichtung und nicht-erwerbstätige
Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern - 471 € für Kinder von 14-17 Jahren
- 390 € für Kinder von 6-13 Jahren
- 357 € für Kinder bis 5 Jahren
Regelbedarfsstufe | Personengruppe | Euro |
---|---|---|
Regelbedarfsstufe 1 | Alleinstehende/ Alleinerziehende | 502 € |
Regelbedarfsstufe 2 | Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft | 451 € |
Regelbedarfsstufe 3 | Volljährige in einer stationären Einrichtung und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern | 402 € |
Regelbedarfsstufe 4 | Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren | 420 € |
Regelbedarfsstufe 5 | Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren | 348 € |
Regelbedarfsstufe 6 | Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren | 318 € |
Anteil am Regelbedarf | in Prozent von der RL | in Euro von der RL |
---|---|---|
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren | 34, 70 % | 174,19 Euro |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 9,76 % | 48,98 Euro |
Verkehr | 8,97 % | 45,02 Euro |
Post und Telekommunikation | 8,94 % | 44,88 Euro |
Energie und Wohnungsinstandhaltung | 8,84 % | 42,55 Euro |
Bekleidung und Schuhe | 8,30 % | 41,65 Euro |
Andere Waren und Dienstleistungen | 7,98 % | 40,06 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung | 6,09 % | 30,57 Euro |
Gesundheitspflege | 3,82 % | 19,16 Euro |
Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen | 2,61 % | 13,11 Euro |
Bildungswesen | 0,36 % | 1,81 Euro |
Gesamt | 100% | 502 Euro |
Regelbedarf bei Partnern in Bedarfsgemeinschaft
Die erhöhten Sätze betreffen auch Partner und Kinder eines Antragsstellers. So bekommt ein Partner in Bedarfsgemeinschaft einen Bürgergeld Regelsatz von 506 Euro zusätzlich zu dem des Antragsstellers, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Auch hier liegt die Forderung der Wohlfahrtsverbände höher, nämlich laut PWV bei 653 Euro für diesen Personenkreis. Bestehende Leistungsempfänger müssen keinen neuen Antrag stellen, sie werden in die neue Berechnung übernommen.
Die zweite Phase des Bürgergelds soll erst im kommenden Sommer eingeführt werden, mit den Fördermöglichkeiten und dem Weiterbildungsgeld. Ein „Kooperationsplan“ soll die frühere „Eingliederungsvereinbarung“ der Hartz IV Epoche ablösen. Die Einführung einer 50 Euro „Bagatellgrenze“ gilt dagegen schon ab Januar, Zurückforderungen unter diesem Betrag werden nicht länger erhoben. Die Erwartungshaltung gegenüber Bürgergeldbeziehern ändert sich im Vergleich zu früher keineswegs. Auch wenn es eine zunächst bedingungslose Grundsicherungszahlung ist, wird erwartet, dass sich die Empfänger um Integration in den Arbeitsmarkt bemühen.
Der Regelsatz, gestaffelt für Kinder nach Alter
Bei den Kindern einer Bedarfsgemeinschaft sieht der Bürgergeld Regelsatz so aus, dass erwachsene, nicht erwerbstätige Angehörige bis 25 Jahren 451 Euro im Monat, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471, Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro und noch jüngere Kinder 357 Euro im Monat erhalten sollen. Gerade für diese Personengruppe, die ja noch zur Schule geht und eine Ausbildung macht (oder machen sollte), ist die Regelung ab 1. Juli 2023 interessant, denn dann soll die Ausbildung stärker unterstützt werden.
Wer an Weiterbildungen beteiligt ist, die zu einem Berufsabschluss führen, erhält ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Dazu gibt es gesetzlich bestätigte Prämien für bestandene Zwischenprüfungen und Abschlüsse. Andere Weiterbildungen ohne Ziel eines Berufsabschlusses werden dann noch mit dem Bürgergeldbonus von 75 Euro monatlich belohnt.
Im ersten halben Jahr herrscht eitel Sonnenschein
Im ersten Halbjahr 2023 nach Einführung des neuen Bürgergelds wird tatsächlich bedingungslos ausbezahlt, denn dies gilt als Karenzperiode, in der bestehendes Wohnungseigentum und Vermögen nicht ermittelt werden. Danach soll Vermögen erst ab einer Grenze von 40.000 Euro für den Antragssteller und 15.000 Euro für jede zusätzliche Person in dieser Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden. Unterkunftskosten werden voll anerkannt, nur Heizkosten sollen nur in angemessener Höhe zum Bürgergeld Regelsatz übernommen werden.
Das heißt, wenn sie zu hoch sind, wird ein unangemessener Anteil nicht getragen. Ist die Unterkunft generell zu groß, genießt sie ein Jahr Schonfrist, bevor die Behörde auf Änderung drängen wird. Vor dem Kompromiss mit der Union waren hierfür zwei Jahre Schonfrist vorgesehen.
Abzüge bei Verdienst oder Fehlverhalten
Es ist nicht so, dass mit dem Bürgergeld Regelsatz die große Freiheit ausbrechen würde. Auch weiterhin werden Bezieher über Sanktionen bei Fehlverhalten und mangelnder Kooperation abgestraft, neu ist aber eine Obergrenze bis 30 % des Regelsatzes. Die Hinzuverdienensmöglichkeiten haben sich etwas verbessert. Bis 100 Euro Zusatzverdienst bleiben ohne Anrechnung, von 100 bis 520 Euro im Monat bleiben 20 % anrechnungsfrei. Oberhalb dieser Minijob-Grenze dürfen mit dem Bürgergeld 10 % mehr behalten werden gegenüber den 20 % der Hartz IV Epoche. Für Schüler und Auszubildende sind sogar alle Zuverdienste ohne Folgen für ihren Regelsatz, den sie als Familienangehörige der Bedarfsgemeinschaft beziehen.